MADISON HOFERDESIGN & AUTOMATION
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Madison Hofer Design – Madison Hofer (nachfolgend "Auftragnehmer")

Stand: 06.10.2026

1. Geltungsbereich

A. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend "Auftraggeber").

B. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

C. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.

2. Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

A. Der Auftragnehmer erbringt kreative Design‑Leistungen, Automatisierungs‑ und KI‑Consulting sowie damit verbundene Beratungs‑, Konzeptions‑ und Implementierungsleistungen.

B. Umfang, Inhalt, Zeitplan und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Projektvereinbarung.

C. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Leistungen in der Wahl der Methoden, Technologien und Mitarbeiter frei.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

A. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

B. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Leistungs‑ und Lieferfristen entsprechend.

C. Der Auftraggeber gewährleistet, dass überlassene Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.

4. Vergütung & Zahlungsbedingungen

A. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

B. Rechnungen sind, sofern auf Rechnung oder im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

C. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen und die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang aussetzen.

5. Nutzungsrechte & Eigenwerbung

A. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen ein.

B. Der Auftragnehmer behält das Urheberrecht sowie alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte an seinen Entwürfen, Konzepten, Quellcodes und sonstigen Werken.

C. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, Projektergebnisse, Bezeichnung des Auftraggebers sowie ggf. geschützte Marken & Logos als Referenz in Portfolio, Präsentationen, Social‑Media‑Kanälen und Fachartikeln zu verwenden. Ein Widerruf dieser Gestattung ist nur aus wichtiger, schriftlich darzulegender Ursache möglich.

6. Haftung & Gewährleistung

A. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für wesentliche Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.

B. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) wird ausgeschlossen.

C. Kreativ‑ und Beratungsleistungen sind überwiegend subjektiver Natur; eine bestimmte wirtschaftliche oder technische Wirkung wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.

D. Für Rechts‑ und Steuerberatung, insbesondere zu Datenschutz‑, Marken‑, Wettbewerbs‑ oder anderen Rechtsfragen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigenverantwortlich rechtliche Prüfungen durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

7. Besondere Regelungen für KI‑ und Automations‑Consulting

A. Soweit der Auftragnehmer Software‑Bots, Skripte oder KI‑Modelle implementiert oder parametriert, beschränkt sich seine Leistungspflicht auf Konzeption, Entwicklung und technische Implementierung.

B. Der Auftraggeber bleibt allein verantwortlich für Inhalte, Datenquellen, Prozessergebnisse und deren Rechtskonformität (u. a. DSGVO, Urheber‑ oder Arbeitsrecht).

C. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Automatisierungen nachträgliche Gesetzes‑ oder Plattformänderungen ohne Anpassung erfüllen; Wartungen oder Updates sind gesondert zu beauftragen.

D. Datensicherheit und Datenschutzkonzepte werden nach bestem Wissen umgesetzt; weitergehende Audits oder Rechtsgutachten schuldet der Auftragnehmer nicht.

8. Datenschutz

A. Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetze.

B. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.

C. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.

9. Marken‑ & Schutzrechte

A. Recherchen zu bestehenden Marken oder sonstigen Schutzrechten gehören nicht zum Leistungsumfang, außer dies wird ausdrücklich schriftlich beauftragt.

B. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Eintragungsfähigkeit oder Schutzfähigkeit von Entwürfen, Namen, Domains oder anderen Kennzeichen.

C. Der Auftraggeber hat selbst zu prüfen, ob durch die beauftragten Leistungen Rechte Dritter verletzt werden könnten.

10. Vertraulichkeit

A. Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen geheim zu halten.

B. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind oder von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.

C. Die Vertraulichkeitsvereinbarung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

11. Schlussbestimmungen

A. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

B. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

C. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung oder eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.